Stufengleichheit

Bei Stufengleichheit von zwei Mitarbeitern in einer Hierarchie, wird für den übergeordneten Mitarbeiter keine Differenzprovision berechnet.
Soll der übergeordnete Mitarbeiter jedoch auch vom Umsatz eines stufengleichen Mitarbeiters profitieren, können Sie dies festlegen. Sie bestimmen einen Provisionssatz, der aus der Provision des Untergeordneten bezahlt werden soll.
Sie definieren zusätzlich, ob diese Provision dem stufengleichen Untergeordneten abgezogen oder direkt vom Unternehmen bezahlt werden soll.

