Umsatzsteuer

Provisionen und Umsatzsteuer müssen immer separat geführt werden. Beim Auszahlen von Provisionen ist zu unterscheiden, ob
- Mitarbeiter die Umsatzsteuer selbst abführen
- Unternehmen die Umsatzsteuer für den Mitarbeiter abführen
- ob Produkte mit Umsatzsteuer behaftet sind - (in der Finanzdienstleistung bei Containergeschäften und Immobilien)
Selbst wenn Mitarbeiter mit unterschiedlicher UmSt-Regelung in einer Hierarchie stehen, wird die UmSt-Regelung perfekt umgesetzt.
Produkte mit und ohne Umsatzsteuer werden nach den Grundlagen der ordentlichen Buchführung
GOB abgerechnet, d.h. auch in späteren Jahren können Sie die erstellten Abrechnungen vorlegen.
Bei Gut- und Lastschriften wird die Regelung für die Umsatzsteuer bei den einzelnen Mitarbeitern berücksichtigt. Vorschuß und Storno können ebenfalls von der Regelung der UmSt betroffen sein.
Länderübergreifende Umsatzsteuer wird unter Berücksichtigung der tagesaktuellen Währungskurse berechnet.
Ein sehr komplexer Fall:
Deutsches Produkt (19% UmSt) wird in der Schweiz verkauft (7,6%) und ein Vermittler aus Frankreich (20%) erhält die Provision.

